Baukindergeld jetzt beantragen

Die Große Koalition hat beschlossen, das Baukindergeld einzuführen. Damit gibt es eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die von ihren eigenen 4 Wänden träumen. Nun ist es soweit, und das Baukindergeld kann ab sofort beantragt werden.

Was ist das Baukindergeld, und wer kann es beantragen?

Das Baukindergeld ist eine finanzielle Entlastung für Familien und Alleinerziehende. Mit dem Baukindergeld erhalten Sie von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KfW die Unterstützung, die Ihnen den Bau oder Kauf Ihres Eigenheims erleichtert. Sie können das Baukindergeld sogar rückwirkend zum 1. Januar 2018 beantragen, wenn mindestens 1 Kind unter 18 Jahren bei Ihnen wohnt.

Vor allem in Zeiten steigender Immobilienpreise und eines angespannten Wohnungsmarktes können Familien entsprechend entlastet werden.

Wofür kann ich das Baukindergeld nutzen?

Wenn Sie den Erwerb einer bestehenden Immobilie planen oder ein eigenes Haus bauen möchten, können Sie das Baukindergeld jetzt beantragen. Wichtig ist allerdings, dass der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen wird, da der Anspruch auf diese Förderung sonst entfällt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:

Damit Sie das Baukindergeld erhalten, muss in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnen. Als Zeitpunkt zählt das Einzugsdatum. Kinder sind förderfähig, wenn Sie zum Tag des Einzugs noch nicht volljährig sind bzw. spätestens drei Monate nach Einzug geboren wurden. Das Haushaltseinkommen darf 75.000€ plus 15.000€ je kindergeldberechtigtem Kind nicht überschreiten. Das heißt bei einer Familie mit einem Kind: 90.000€ und bei zwei Kindern: 105.000€.

In Bayern bekommen Familien mit dem Baukindergeld Plus sogar 300€ zusätzlich pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.

Das Baukindergeld gibt Familien zusätzlichen finanziellen Spielraum. Es soll insbesondere Familien und Alleinerziehende mit niedrigen und mittleren Einkommen auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen. Ziel ist es, dass die Anzahl der Wohneigentümer in Deutschland steigt.

Für jedes Kind werden jährlich 1200€ ausgezahlt, für insgesamt 10 Jahre. Sie erhalten pro Kind also maximal 12.000€ Baukindergeld.

Als Voraussetzung gilt außerdem, dass der Antragsteller das Kindergeld bezieht bzw. den Kinderfreibetrag erhält, und dass das Kind mit in der Immobilie wohnt. Zum Stichtag darf sich keine andere Immobilie im Besitz des Antragstellers befinden. Aber: Das Baukindergeld muss nicht zwingend für den erstmaligen Erwerb oder Bau von Wohneigentum sein. Man darf zuvor eine Immobilie besessen haben. Voraussetzung ist nur, dass zum Stichtag keine andere Immobilie im Besitz ist. Ferienwohnungen und -häuser zählen nicht dazu.

Je mehr Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben, desto höher fällt natürlich die Förderung insgesamt aus.

Keine Rückzahlung und keine Begrenzung

Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden, und es gibt -entgegen früherer Planungen- auch keine Begrenzung der Wohnfläche. Das Baukindergeld ist deutschlandweit erhältlich.

Baukindergeld und andere Fördermöglichkeiten

Damit Sie sich den Wunsch vom Eigenheim erfüllen können, gibt es auch noch andere Förderprogramme. Sollten Sie die Voraussetzungen für das Baukindergeld nicht erfüllen, können wir Ihnen unsere kostenlose Beratung zu anderen Förderprogrammen und Darlehensmöglichkeiten empfehlen.

  • Das Baukindergeld unterstützt beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Bis zu 12.000 Euro Förderung pro Kind in 10 Jahren.
  • Vorhaben mit Starttermin zwischen 01. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 werden bezuschusst.

Baukindergeld beantragen

Die Fördermittel werden direkt online über das Portal der KfW Bankengruppe beantragt. Die KfW ist sowohl für die Beantragung als auch für die Auszahlung des Baukindergeldes zuständig.

Alle, die von der Förderung profitieren möchten, können ab Einzug in die Immobilie den Antrag stellen, bis spätestens drei Monate danach.

Familien und Alleinerziehende, die vor dem 18. September 2018 in die erste eigene Immobilie eingezogen sind und einen Anspruch auf das Baukindergeld haben, können den Antrag noch bis zum 31. Dezember 2018 stellen.